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Mit der Fähre nach Island

Die Seepassagen sind per Fähre durchführbar. Reisen Sie mit oder ohne Auto auf dem Seeweg mit der MS Norröna (1.482 Passagiere) nach Island. Die Fähre MS Norröna startet ab Hirsthals (DK) über die Färöer Inseln nach Island. Für die An- und Abreise nach Island kann man eine Woche mit Stopp auf den Färöer Inseln einrechnen (April bis Oktober) oder aber in nur 3 Tagen direkt nach Ostisland anreisen (Mitte Juni-August). Die Details zu den Abfahrten sowie weitere Informationen und Preise finden Sie hier: Informationen und Preise zu Fähren

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mit dem Flugzeug

Nach Island werden ganzjährig tägliche Direktflüge ab Frankfurt und mehrfach pro Woche auch ab München und Hamburg mit  der Linienfluggesellschaft Icelandair angeboten. In der Sommersaison (von Juni bis September) gibt es weitere Linienflüge mit Lufthansa und zusätzliche Charterflüge an 1-2 Verkehrstagen pro Woche. Informationen und Details zum Flugplan finden Sie hier: Informationen/ Flugplan (Änderungen vorbehalten)

Zollbestimmungen für Einreisende

Reisende dürfen bis zu 10 kg Lebensmittel im Wert von bis zu 25.000 ISK abgabenfrei einführen. Außerdem dürfen Reisende alkoholische Getränke und Tabakwaren in folgenden Mengen einführen:

Alkoholische Getränke
- bis zu 1 Liter Spirituosen und 0,75 Liter Wein und 3 Liter Bier oder
- bis zu 3 Liter Wein und 6 Liter Bier oder
- bis zu 1 Liter Spirituosen und 6 Liter Bier oder
- bis zu 1,5 Liter Wein und 12 Liter Bier oder
- bis zu 18 Liter Bier.

Als Spirituosen gelten alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 21 % und darüber; Wein gilt als alkoholisches Getränk, nicht jedoch Bier mit einem geringeren Alkoholgehalt.

Tabakwaren
- 200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren

Das Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke nach Island ist 20 Jahre, für die Einfuhr von Tabakwaren 18 Jahre.

Angelausrüstung und Reitbekleidung
Angelausrüstungen und Reitbekleidung, die außerhalb Islands in Gebrauch waren, einschließlich Handschuhe, Schuhe und Watstiefel, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn sie entsprechend den geltenden Regelungen desinfiziert worden sind. Dazu ist dem Zoll eine von einem autorisierten Veterinärbeamten bestätigte Desinfektionsbescheinigung vorzuweisen. Ist eine solche Bescheinigung nicht vorhanden, ist die Ausrüstung bei der Einreise auf Kosten des Inhabers zu desinfizieren.

Gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug
Es ist verboten, gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug einzuführen. Unter gebrauchtem Zaumzeug werden auch Trensen, Halfter und aus Leder gefertigte Peitschen verstanden. Weitere Informationen auf www.mast.is

Lebende Tiere
Lebende Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft eingeführt werden.

Verbotende Waren
Für folgende Waren besteht ein Einfuhrverbot:
- Waffen
- Betäubungsmittel und gefährliche Drogen
- Pflanzen und Pflanzensamen
- Rohe Milch und rohe Eier
- Rohes Fleisch und Geflügel
- Fleischerzeugnisse wie z.B. getrocknetes Fleisch, roher geräucherter Schinken, Speck, 
  ungekochte Räucherwurst (Salami), Kasslerfleisch usw.

Fleisch und Fleischerzeugnisse müssen vollständig gegart sein, wenn sie eingeführt werden sollen.
 

Mehrwertsteuererstattung
Touristen mit Wohnsitz im Ausland können bei Einkauf in Island einen Teil der Mehrwertsteuer zurückfordern. Die Erstattung ist begrenzt auf Käufe, die für die Ausfuhr bestimmt sind, einen Wert von mindestens 4000 ISK (einschließlich Mehrwertsteuer) haben und jeweils in einer einzelnen Verkaufstelle erworben wurden. Das Verkaufspersonal füllt den erforderlichen Mehrwertsteuer-Erstattungsbeleg aus. Der Beleg und die gekauften Waren müssen spätestens 3 Monate nach Kauf bei der Ausreise vorgezeigt und für die Kontrolle bereitgehalten werden. Die zu erstattende Summe wird bei der Ausreise über den Flughafen Keflavík in beliebiger Währung in bar ausgezahlt. Andere Ausreisepunkte bieten normalerweise die Erstattung per Post an.

Naturschutz
Das Naturschutzgesetz soll die Vielfalt der Habitate und Landschaften, der Flora und Fauna schützen. Es gibt in der isländischen Flora gegenwärtig 31 geschützte Pflanzen höherer Ordnung, und es ist verboten, Exemplare dieser Arten zu sammeln oder in irgendeiner Weise zu beschädigen. Entsprechend den Gesetzen zur Vogeljagd und zum Vogelschutz auf Island ist die Ausfuhr von Vögeln, Vogeleiern, Eierschalen und Nestern streng verboten. Alle Stalaktiten und Stalagmiten in Höhlen im ganzen Land sind durch Gesetz geschützt, und es ist verboten, diese abzubrechen oder in irgendeiner Weise zu beschädigen. Gegenstände von geschichtlichem oder archäologischem Wert dürfen ohne Sondergenehmigung des Isländischen Museums für Naturgeschichte nicht außer Landes gebracht werden. Die Zollbehörden bitten die Besucher, zu verstehen und zu respektieren, dass die Natur eine wichtige und schutzbedürftige Ressource von dauerhaftem Wert darstellt.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen gibt es auf der Homepage des Isländischen Zollamtes.